Verbandsgemeinde
Gau-Algesheim

Startseite | Kontakt | Impressum

Zu sehen ist Gau-Algesheim in einer Abendstimmung. Im Vordergrund der Kirchturm der Katholischen Kirche und das Rathaus der Verbandsgemeinde. - Quelle: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Fluglärm, Fluglärmbeschwerde, Fluglärmbeauftragter

Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt/Main

Hier finden Sie den Entwurf zum Lärmaktionsplan Hessen - Teilplan Flughafen Frankfurt/Main des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Fluglärmbeauftragter

Seit Februar 2012 ist Herr Lothar Hirtes Fluglärmbeauftragter der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim.

Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vertritt Herr Hirtes die Belange der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bei allen Fragen und Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Flugverkehr sowie der Flughafenerweiterung.

Der Fluglärmbeauftragte steht den Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite.

Herr Hirtes ist ehrenamtlich tätig.
Kontakt:
Lothar Hirtes
Tel. 06725 2171
EMail: lotharhirtes@aol.com

Informationen des Fluglärmbeauftragten zum Fluglärm über der Verbandsgemeinde

Für viele Mitbürger, vor allem in den südlichen Orten der Verbandsgemeinde, ist der Fluglärm unerträglich geworden. Das ist kein unabwendbares Naturereignis, sondern von Menschenhand so gemacht!

Die Besitzer der Fraport, in Mehrheit das Bundesland Hessen und die Stadt Frankfurt, nehmen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung ihres Unternehmens diese Belastung für uns Rheinhessen bewusst in Kauf. Gewinnmaximierung ist in der freien Marktwirtschaft legal, aber nur unter Beachtung des Grundgesetzes, besonders des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit. Starker Fluglärm ist gesundheitsschädlich! Dabei ist es so einfach:

Die Flugzeuge müssen höher fliegen!

Die Verantwortlichen in Hessen könnten die Lage sofort entschärfen. Bis jetzt haben sie das mit falschen Behauptungen und gebrochenen Versprechungen jahrelang nicht gemacht. Aber es bewegt sich doch etwas:

Dies ist zweifellos der Erfolg der

Die Anzahl der Beschwerden, die beim DFLD = Deutscher Fluglärmdienst ( nicht zu verwechseln mit der Deutschen Flugsicherung ) eingelegt worden sind, stiegen im letzten Jahr von 22.000 im Januar bis auf 140.000 im Dezember auf insgesamt 1.019.000! Diese hohe Anzahl an Beschwerden ist ein stolzes Ergebnis und neben der Teilnahme an Demonstrationen am wirkungsvollsten.

Auf welchem Weg können wir uns beschweren?

1. Durch eine Beschwerde auf der Internetseite des Deutschen Fluglärmdienstes

Die Internetadresse des Deutschen Fluglärmdienstes ist www.dfld.de. Dies ist der einfachste und schnellste Weg für eine Beschwerde und die Beschwerden werden statistisch erfasst.

Wir haben folgende Lärmmessstationen in der Verbandsgemeinde:
Nieder-Hilbersheim
Schwabenheim 1
Schwabenheim 2

Für die Ockenheimer und Gau-Algesheimer könnten auch die Stationen
Ingelheim / Nieder-Ingelheim
Ingelheim / Frei-Weinheim
Ingelheim / Süd
Ingelheim / Groß-Winternheim
in Betracht kommen, wenn der Überflug in diese Richtung erfolgt.

Die Beschwerde wird wie folgt ausgeführt:

Auf der Internetseite des Deutschen Fluglärmdienstes mit der richtigen Messstation müssen wir die störenden Messspitzen ( korrekt erkannte Überflüge sind mit einem Kreuz an der Spitze gekennzeichnet) anklicken und den Anweisungen der Seite folgen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind:

Anmerkung:
Dieser Beschwerdeweg ist notwendig und sehr wichtig, weil uns die Erfahrung lehrt, dass die DFS ( Deutsche Flugsicherung) ihre Routen in die Gegenden des geringsten Widerstandes legt! Die Fraport soll wissen, dass auch wir vom Fluglärm betroffen sind, denn in Rheinhessen misst sie selber nicht den Fluglärm. Deshalb hören die offiziellen hessischen Lärmkarten auch jenseits des Rheines bei Bischofsheim auf!

2. Durch einen Anruf bei der Fraport

Die kostenlose Rufnummer ist 0800 23 45 679. Wir können uns über eine automatisierte und musikalisch unterlegte Warteschleife mit der Unternummer 3 an eine Person wenden, die unsere Beschwerde aufnimmt und verspricht, sie weiterzuleiten. Dieses Verfahren ist nicht zu empfehlen, weil wir keine Kontrolle über die Aufnahme der Beschwerde in die Statistik haben.

3. Durch eine Mail an die Fraport

Dies setzt voraus, dass wir präzise Angaben über das Flugzeug haben. Diese Angaben erhalten wir über die Internetseite www.flightradar24.com. Wir stellen dann mit Verblüffung fest, dass die Fraport uns auf unsere Beschwerde, die sie verniedlichend „ Nachbarschaftsanfrage“ nennt, damit antwortet, dass das nun mal so sei. Ebenfalls nicht zu empfehlen!

Weitere Informationen zum Thema Fluglärm

05.03.2012 - Ehrenamtlicher Beauftragter der VG Gau-Algesheim rät zu Beschwerden über Fluglärm durch die Bürger (Allgemeine Zeitung, 05.03.2012)

23.02.2012 - Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist Mitglied im Verein – „Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen“

Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist im Februar dem Verein – „Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen“ beigetreten.
Zweck des Vereins ist der Schutz von Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in Rheinhessen.
Der Verein setzt sich für die Verhinderung oder Verminderung der aus dem Flugverkehr resultierenden Belastungen in der Rhein-Main-Region ein.
Der Verein informiert und unterstützt bei diesem Anliegen parteipolitisch neutral und überregional die Bürger/innen Rheinhessens als Solidargemeinschaft.
Nähere Informationen über den Verein erhalten Sie unter: www.fluglaerm-rheinhessen.de.

09.02.2012 - Fluglärmbeauftrager für die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.02.2012 wurde Herr Lothar Hirtes aus Gau-Algesheim zum Fluglärmbeauftragten der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gewählt.

14.06.2011 - Resolution der Verbandsgemeinde zum Thema Fluglärm vom 14.06.2011

In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach die Flugrouten vom und zum Frankfurter Flughafen geändert. Dies hat sich inzwischen negativ auf die Lebensqualität in der Region Rheinhessen ausgewirkt.
Der Verbandsgemeinderat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung vom 14.06.2011 folgende Resolution erlassen:

Resolution des Verbandsgemeinderates vom 14.06.2011 gegen eine mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens verbundene Zunahme der Fluglärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Zurzeit liegt die maximale Auslastung der Starts und Landungen für den Flughafen Frankfurt bei ca. 84 Bewegungen in der Stunde. Entsprechend der Festschreibung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Frankfurter Flughafens strebt der Flughafenbetreiber eine Steigerung der Starts und Landungen auf ca. 700.000 jährlich an, was einem Wert von 126 Bewegungen pro Stunde und 2270 Starts und Landungen pro Tag entsprechen würde. Eine Erhöhung der Lärmbelästigung geht damit zwangsläufig einher, wenn nicht geeignete Maßnahmen ergriffen werden, diese zu reduzieren.

Schon vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nord-West am Flughafen Frankfurt sind mit der Neuordnung des Luftraumes und der seit 10. März diesen Jahres veränderten nördlichen Gegenfluglinie spürbare Veränderungen für den Bereich der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim eingetreten. Insbesondere die Absenkung der Flughöhe beim Anflug bei Ostwindwetterlage um 300 m hat zu einer deutlichen Zunahme des Fluglärmpegels in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim geführt. Durch die neuen Abflugrouten (Südumfliegung) über den Mainzer Berg (Überflug von Klein-Winternheim und Wackernheim) wird sich der Fluglärmpegel in unserer Verbandsgemeinde nach den Prognosen verdoppeln. Das können wir so nicht akzeptieren.

Bereits jetzt können bei Ostwetterlagen viele Bürger nach 4:30 Uhr nur noch bei geschlossenen Fenstern schlafen.
Obwohl alle Gebietskörperschaften in der Region Rhein-Main vom Flughafenausbau profitieren, sollen nach den bisher bekannten Planungen die Belastungen sehr einseitig verteilt werden. Die damit einhergehende Konzentration von Belastungen, die Minderung der Lebensqualität, die Gefährdung der Gesundheit und der Verlust an Eigentumswerten sind eine unverhältnismäßige Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt und Ortsgemeinden der VG.

Daher fordern Bürgermeister und die Mitglieder des Verbandsgemeinderates kommunale, föderale und nationale Verantwortungsträger auf, sich bei den verantwortlich handelnden Behörden und Unternehmen für die Durchführung folgender Maßnahmen mit Nachdruck einzusetzen:

  1. alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, um lärmärmere An-und Abflugverfahren, wie z B. Continuous Descent Approach (kontinuierlicher Sinkflug) ganztägig einzuführen,
  2. durch ein striktes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr in Kombination mit einer Verminderung der Flugbewegungen zwischen 18 - 22 Uhr und 6 - 8 Uhr dem Schutz der Einschlaf- und Nachtruhe der hier lebenden Bevölkerung Rechnung zu tragen,
  3. die Festsetzung einer Mindestflughöhe im Luftraum über der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim von 3.000 Metern,
  4. Verlängerung des Steilstartverfahrens bis auf rheinhessisches Gebiet,
  5. die gesetzliche Einführung eines Lärm-Minimierungsgebotes für Betreiber von Flughäfen,
  6. die räumliche Verteilung des verbleibenden Fluglärms über alle Anrainer des Frankfurter Flughafens durch räumliche Bündelung und zeitliche Staffelung über Taunus, Wiesbaden, Mainz und Rheinhessen,
  7. kein weiterer Ausbau des Frankfurter Flughafens.


Dokumente / Formulare

Symbol für Dokumente Jahresbericht 2012 des Fluglärmbeauftragten 584.49 KB
Verbandsgemeindeverwaltung
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Telefon:
Fax:
E-Mail:
06725 910-0
06725 910-110
info@vg-gau-algesheim.de
Mainzer Volksbank:
Sparkasse Rhein-Nahe:
Postgiro Frankfurt:
196 088 033
36 060 606
11 130 609
BLZ 551 900 00
BLZ 560 501 80
BLZ 500 100 60